Antwort von Erik von Malottki
SPD • 21.02.2025
Sehr geehrter Herr H.,
ich muss vorneweg sagen, dass ich es für falsch halte, wenn Minderjährige bei der Bundeswehr sind. Die Bundeswehr sollte keine minderjährigen Soldatinnen und Soldaten rekrutieren.
Für die Minderjährigen bei der Truppe muss es einen besonderen Schutz geben. Das fängt bei der Sensibilisierung und Schulung der Vorgesetzten und Ausbildern an, führt über klare und niedrigschwellige Meldewege für Betroffene und klare Sanktionen bei etwaigen Verstößen in der Aufsichtspflicht.
Herzliche Grüße
Erik von Malottki
Antwort von Josephine Ortleb
SPD • 19.02.2025
Ich unterstütze die Forderung der Initiative „Unter 18 nie!“ – genauso wie mein Kollege Falko Droßmann, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist.
Die sicherheitspolitische Lage in Deutschland hat sich seit dem russischen Überfall auf die Ukraine verändert. Mir ist bewusst, dass wir die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sicherstellen und die Bundeswehr modernisieren müssen.
Aber für minderjährige Jugendliche können wir weitere Perspektiven nach dem Schulabschluss anbieten. Ich setze mich beispielsweise dafür ein, die Freiwilligendienste in Deutschland besser zu finanzieren und auszubauen. Nach dem 18. Geburtstag können junge Menschen dann selbstbestimmt entscheiden, ob sie einen Dienst bei der Bundeswehr absolvieren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Josephine Ortleb
Antwort von Anke Hennig
SPD • 18.02.2025
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Schutz von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr ist von großer Bedeutung und wird bereits durch strenge Vorgaben sichergestellt. Die Einhaltung dieser Regelungen wird von der Bundeswehr sehr genau überwacht, und es gibt klare Mechanismen zur Kontrolle und zum Umgang mit möglichen Verstößen.
Nach den Berichten der Wehrbeauftragten sind ihr trotz zahlreicher Gespräche keine überproportionalen Fälle von Entgleisungen bekannt. Selbstverständlich ist jeder einzelne Vorfall einer zu viel, und es gilt, bestehende Schutzmechanismen weiter zu stärken. Deshalb setze ich mich auch mit Nachdruck für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Eine regelmäßige Veröffentlichung spezifischer Daten zur Lage minderjähriger Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr ist jedoch derzeit nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Hennig, MdB
Antwort von Ulrike Bahr
SPD • 17.02.2025
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn 17-Jährige zur Polizei, zum Zoll oder auch zur Bundespolizei gehen können, nicht aber zu den Streitkräften – und dies in Zeiten, in denen die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes wichtiger ist denn je. Deswegen dürfen sich 17-Jährige aus meiner Sicht natürlich auch bei der Bundeswehr bewerben.
Allerdings sehe ich als Familienpolitikerin die Fragestellung differenzierter. Ich persönlich nehme den Schutz von Jugendlichen sehr wichtig. Es ist mir ein persönliches Anliegen, das Jugendliche nicht in Kriege hineingezogen werden. Daher ergeben sich für mich Unterschiede zwischen der militärischen und einer zivilen Ausbildung bei der Bundeswehr.
Bei der militärischen Ausbildung muss es selbstverständlich sein, dass alle Regelungen des Jugendschutzes streng eingehalten werden; hier sind die Streitkräfte aber ausgesprochen gut sensibilisiert und vorbildlich. Sie kennen die Vorschriften und halten sich daran penibel. Dazu gehört, dass der Gebrauch von Waffen durch minderjährige Angehörige der Bundeswehr ausschließlich auf die militärische Ausbildung beschränkt bleibt und nur unter strenger Dienstaufsicht stattfinden darf. Zu ihrem Schutz dürfen sie auch nicht an den Einsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Ebenso übernehmen sie außerhalb der Ausbildung keine Nachtdienste oder Dienstgeschäfte, bei denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, z.B. im Wachdienst. Der Idealzustand wäre für mich allerdings, dass die militärische Ausbildung für Minderjährige ohne Waffe stattfindet und sich auf andere militärische Taktiken beschränkt.
In den zivilen Ausbildungsberufen der Bundeswehr stellen sich aus meiner Sicht keine kritischen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB
Antwort von Daniel Baldy
SPD • 17.02.2025
Es wäre nicht nachvollziehbar, warum 17-Jährige zur Polizei, zum Zoll oder auch zur Bundespolizei gehen können, nicht aber zu den Streitkräften – und dies in Zeiten, in denen die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes wichtiger ist, denn je. Deswegen dürfen sich 17-Jährige aus meiner Sicht natürlich auch bei der Bundeswehr bewerben.
Dementsprechend muss es uns als Staat auch erlaubt sein, unsere Jugendlichen auf unsere Streitkräfte als Garant der äußeren Sicherheit aufmerksam zu machen und sie über die Bundeswehr als Arbeitgeber zu informieren – wer sollte es sonst tun?
Bei der militärischen Ausbildung ist es selbstverständlich, dass alle Regelungen des Jugendschutzes streng eingehalten werden; hier sind die Streitkräfte ausgesprochen gut sensibilisiert und vorbildlich. Sie kennen die Vorschriften und halten sich daran penibel.
Viele Grüße
Daniel Baldy, MdB
Antwort von Ariane Fäscher
SPD • 16.02.2025
Die SPD steht ein für den Schutz aller Menschen vor Gewalt, insbesondere auch von Kindern und vulnerablen Gruppen. Wir haben mit der Stärkung der Unabhängigen Beauftragten für Sexuellen Missbrauch und der Betroffenenrechte, mit dem Gewalthilfegesetz und Zielen wie Gewaltschutz oder Kinderrechte ins Grundgesetz, um nur wenige Bespiele zu nennen, wichtige Vorhaben. Das umfasst alle Organisationen. Unter der Führung des SPD Ministers Boris Pistorius wurde die strukturelle Erneuerung der Bundeswehr zielorientiert voran gebracht. Diesen Weg werden wir weiter gehen.
Antwort von Jasmina Hostert
SPD • 14.02.2025
Wir als SPD-Fraktion werden uns für die Abschaffung der Rekrutierung unter 18-Jähriger einsetzen, die bisher unter Einverständnis der Erziehungsberechtigter möglich war. Dazu hat sich unser verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Falko Droßmann, selbst Oberstleutnant der Luftwaffe, bereits geäußert: „Aus militärischer Sicht ergibt die Rekrutierung von 17-Jährigen wenig Sinn: Sie benötigen eigene Ausbildungspläne, erhöhen die Belastung für die volljährigen Soldat:innen, z.B. beim Wachdienst, viele kündigen bereits während der Probezeit. Die Bundeswehr sollte nicht nur deshalb darauf verzichten.“ Wir, als SPD, teilen somit auch die Jugendschutzbedenken. Dazu sagt Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler (SPD) aus dem Entwicklungsministerium Folgendes: „Kinder und Jugendliche dürfen im Sinne der Kinder- und Menschenrechte nicht an der Waffe dienen, auch nicht in Deutschland. Nur so können wir international glaubwürdig dem Einsatz von Kindersoldat:innen entgegenwirken.“
Wir werden uns somit für eine Neuregelung einsetzen. Dafür braucht es aber entsprechende Mehrheiten im Bundestag. Daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung und Ihre Stimme bei der kommenden Bundestagswahl.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmina Hostert
Antwort von Nadine Ruf
SPD • 07.02.2025
Ich unterstütze die Forderung der Initiative „Unter 18 nie!“ – genauso wie mein Kollege Falko Droßmann, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist.
Die sicherheitspolitische Lage in Deutschland hat sich seit dem russischen Überfall auf die Ukraine verändert. Mir ist bewusst, dass wir die Wehrfähigkeit Deutschlands sicherstellen und die Bundeswehr modernisieren müssen.
Aber für minderjährige Jugendliche müssen wir andere Perspektiven nach dem Schulabschluss bieten. Ich setze mich beispielsweise dafür ein, die Freiwilligendienste in Deutschland besser zu finanzieren und auszubauen. Nach dem 18. Geburtstag können junge Menschen dann selbstbestimmt entscheiden, ob sie einen Dienst bei der Bundeswehr absolvieren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Ruf, MdB
Antwort von Stefan Schwartze
SPD • 07.02.2025
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich sehe die Militärwerbung bei Minderjährigen kritisch und werde mich daher für ein gesetzliches Verbot der Werbung bei unter 18jährigen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze, MdB
Antwort von Sarah Lahrkamp
SPD • 05.02.2025
Die Werbung der Bundeswehr an Schulen muss verantwortungsvoll und transparent erfolgen. Junge Menschen dürfen nicht einseitig für eine militärische Laufbahn geworben werden, ohne dass auch die Herausforderungen und Risiken des Soldatenberufs klar benannt werden. Ich setze mich für eine ausgewogene und kritische Auseinandersetzung mit diesem Thema ein. Ebenfalls sollten Personen erst ab 18 Jahren bei der Bundeswehr aufgenommen werden.
Stellungnahme Hinrich Schipper (SPD) zum Thema Minderjährige in
der Bundeswehr
Die SPD setzt sich für den Schutz von Minderjährigen und die Einhaltung internationaler Standards ein.
Wir fordern, dass die Rekrutierung bei der Bundeswehr grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr
möglich ist. Junge Menschen sollen ihre Entscheidungen in einem Alter treffen, in dem sie vollständig
mündig sind. Dabei respektieren wir den Wunsch vieler Jugendlicher, sich gesellschaftlich einzubringen,
und fördern Alternativen wie soziale Dienste oder den Freiwilligendienst.
Antwort von Hinrich Schipper
SPD • Wahlkreis Rheinberg 21.02.2025
- Werden Sie sich für die Anhebung des Bundeswehr-Rekrutierungsalters auf 18 Jahre einsetzen?
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass das Rekrutierungsalter bei der Bundeswehr auf 18 Jahre
angehoben wird. Minderjährige stehen unter besonderem Schutz, und eine Rekrutierung unterhalb der Volljährigkeit widerspricht diesem Prinzip. Die SPD setzt sich für klare Standards ein, die mit internationalen Konventionen wie der UN-Kinderrechtskonvention im Einklang stehen.
- Werden Sie dafür eintreten, dass die gezielt an Minderjährige gerichtete Bundeswehrwerbung unterbleibt?
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass gezielte Werbung der Bundeswehr an Minderjährige
unterbleibt. Jugendliche sollten nicht durch aggressive oder irreführende Werbung zu Entscheidungen gedrängt werden, die weitreichende Folgen haben. Stattdessen sollte der Fokus auf transparenter und sachlicher Information für volljährige Interessent:innen liegen.
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig die Datenweitergabe Minderjähriger an die
Bundeswehr durch das Einwohnermeldeamt unterbleibt?
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass die Datenweitergabe von Minderjährigen an die Bundeswehr durch Einwohnermeldeämter gestoppt wird. Der Schutz persönlicher Daten hat oberste Priorität, und Minderjährige sollten nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung oder die ihrer Erziehungsberechtigten in solche Prozesse einbezogen werden.
Antwort von Abdi Sanae SPD (MdB)
SPD • Wahlkreis Köln 21.02.2025
Werden Sie sich für die Anhebung des Bundeswehr-Rekrutierungsalters auf 18 Jahre einsetzen?
Über 150 Staaten weltweit rekrutieren keine Minderjährigen für ihr Militär und so sollte es auch bei uns sein. Der Eintritt in die Bundeswehr zu einem Zeitpunkt im Leben, an dem die Schule gerade erst beendet wurde oder der Schulabschluss sogar noch bevorsteht, ist zu früh. Wer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf sich in Deutschland nicht an den Bundestagswahlen beteiligen und sollte auch nicht zum Dienst an der Waffe ausgebildet werden.
Werden Sie dafür eintreten, dass die gezielt an Minderjährige gerichtete Bundeswehrwerbung unterbleibt?
Das Anwerben und Beeinflussen von Schülerinnen und Schülern beziehungsweise minderjährigen Jugendlichen ist falsch. Wer sich für eine Laufbahn oder eine begrenzte Zeit bei der Bundeswehr entscheidet, muss dies aus völlig freien Stücken tun können.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig die Datenweitergabe Minderjähriger an die Bundeswehr durch das Einwohnermeldeamt unterbleibt?
Ja.
Antwort von Andrea Kanonenberg
SPD • SPD Wahlkreis Rhein-Erft II 21.02.2025
Aus meiner Sicht dürfen sich 17jährige selbstverständlich bei der
Bundeswehr bewerben; genauso wie bei der Polizei, der Bundespolizei oder
beim Zoll. Für diesen Arbeitsplatz sollte die Bundeswehr als
Arbeitgeberin auch werben dürfen.
Ebenso selbstverständlich müssen bei der Ausbildung alle Regelungen des
Jugendschutzes streng eingehalten werden! Von den Expert*innen aus der
Bundestagsfraktion und dem Ministerium habe ich mir die entsprechenden
Informationen eingeholt. Mir wurde ganz klar versichert, dass die
Streitkräfte dafür sensibilisiert und vorbildlich aufgestellt sind. Der
Gebrauch der Waffe ist auf die Ausbildung beschränkt und darf nur unter
strenger Dienstaufsicht stattfinden. An Einsätzen nehmen Minderjährige
selbstverständlich nicht teil; auch nicht an Wach- und Nachtdiensten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kanonenberg
Antwort von Falko Droßmann
SPD • 28.02.2025
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn 17-Jährige zur Polizei, zum Zoll oder auch zur Bundespolizei gehen können, nicht aber zu den Streitkräften – und dies in Zeiten, in denen die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes wichtiger ist denn je. Deswegen dürfen sich 17-Jährige aus meiner Sicht natürlich auch bei der Bundeswehr bewerben.
Dementsprechend muss es uns als Staat auch erlaubt sein, unsere Jugendlichen auf unsere Streitkräfte als Garant der äußeren Sicherheit aufmerksam zu machen und sie über die Bundeswehr als Arbeitgeber zu informieren – wer sollte es sonst tun?
Bei der militärischen Ausbildung ist es selbstverständlich, dass alle Regelungen des Jugendschutzes streng eingehalten werden; hier sind die Streitkräfte aber ausgesprochen gut sensibilisiert und vorbildlich. Sie kennen die Vorschriften und halten sich daran penibel. Dazu gehört, dass der Gebrauch von Waffen durch minderjährige Angehörige der Bundeswehr ausschließlich auf die militärische Ausbildung beschränkt bleibt und nur unter strenger Dienstaufsicht stattfinden darf. Zu ihrem Schutz dürfen sie auch nicht an den Einsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Ebenso übernehmen sie außerhalb der Ausbildung keine Nachtdienste oder Dienstgeschäfte, bei denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, z.B. im Wachdienst.
In den zivilen Ausbildungsberufen der Bundeswehr stellen sich aus meiner Sicht keine kritischen Fragen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an mich oder mein Büro.
Mit freundlichen Grüßen,
Falko Droßmann