Wer wir sind – was uns wichtig ist

Die Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen bei der Bundeswehr“ wird getragen von einem breiten Bündnis verschiedener Organisationen aus den Bereichen der Friedensinitiativen, Kirchen, Gewerkschaften und der Menschenrechtsorganisationen (siehe Liste Mitwirkende). Wir fordern die Anhebung des Rekrutierungsalters für den Militärdienst auf 18 Jahre und ein Verbot jeglicher Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen!

Was uns eint, ist die Überzeugung, dass „Soldat_in zu sein“ kein Beruf und die Bundeswehr kein Arbeitgeber „wie jeder andere ist“, denn die Ausbildung zum Soldaten oder zur Soldatin bedeutet nun einmal, das Töten zu lernen. Bei der Bundeswehr kann man jederzeit gegen seinen Willen in einen Auslandseinsatz geschickt werden. In den Auslandseinsätzen der Bundeswehr werden Soldatinnen und Soldaten Gefahr laufen, das Gelernte anwenden zu müssen. Sie müssen zudem mit dem Risiko leben, selbst traumatisiert, verletzt oder gar getötet zu werden.

Die Rekrutierung von Minderjährigen widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Mit dem “Fakultativprotokoll vom 12. Februar 2002 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kinder an bewaffneten Konflikten” wird das Mindestalter für die Teilnahme an Kampfhandlungen von 15 auf 18 Jahre angehoben.

Allerdings macht Deutschland von einer Ausnahmeregelung Gebrauch. Diese gestattet staatlichen Armeen die Rekrutierung Minderjähriger, solange sie freiwillig geschieht, die Eltern zustimmen und die Jugendlichen mindestens 16 Jahre alt sind sowie unter der Bedingung, dass sie nicht in kriegerischen Konflikten oder im bewaffneten Wachdienst eingesetzt werden.[1] Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention überprüft, kritisiert die Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen der Bundeswehr deutlich und hat Deutschland wiederholt aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu erhöhen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem großen Teil noch minderjährig und können deshalb die Konsequenzen, die eine Ausbildung bei der Bundeswehr für sie und ihr weiteres Leben hätte, nicht im vollen Umfang überblicken.

Doch wer sich einmal bei der Bundeswehr verpflichtet hat, kann nach der sechsmonatigen Probezeit nicht einfach kündigen, sondern muss den Dienst an der Waffe dann aus Gewissensgründen verweigern und mit hohen Rückzahlungen für die bereits in Anspruch genommenen Ausbildungen rechnen.

Der Verzicht auf wesentliche Grundrechte wie das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Leben ist für Soldatinnen und Soldaten obligat; Bürgerrechte wie die freie Meinungsäußerung und Willensbildung sind eingeschränkt; Gehorsamsverweigerung wird bestraft. Zudem gibt die Bundeswehr selbst zu, dass die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei der Ausbildung minderjähriger Soldatinnen und Soldaten nicht eingehalten werden.

Die Ausbildungen in der Bundeswehr sind nicht auf zivile Berufsfelder übertragbar und somit kein Garant dafür, später auch bei zivilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine Anstellung zu finden.

Zudem ist die Skandalliste des „Arbeitgebers Bundeswehr“ lang: Immer wieder werden in der Öffentlichkeit zweifelhafte Ausbildungsmethoden bekannt, die von dem Machtmissbrauch von Vorgesetzen, Mobbing gegen Auszubildende, Erniedrigungen und Vergehen gegen die Menschenwürde zeugen. Zuletzt wurde im März 2018 ein rechtsmedizinisches Gutachten zum Tode eines Offiziersanwärters in Munster veröffentlicht, welches schwere Vorwürfe gegen zwei Ausbilder des Heeres erhebt. Es gibt zahlreiche Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auf Soldatinnen sowie über rechtsextreme Tendenzen und Vorfälle.

[1] Quelle: Schattenbericht Kindersoldaten: https://unter18nie.de/hintergrund/publikationen-und-links/