Antwort von CDU und CSU auf unsere Wahlprüfsteine

  1. Wird Ihre Partei sich für die Anhebung des Bundeswehr-Rekrutierungsalters auf 18 Jahre einsetzen – wie es vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages gefordert wird?
    Antwort:
    Oft entscheiden junge Menschen schon vor Eintritt der Volljährigkeit, welchen beruflichen Weg sie einschlagen wollen. Damit 17-Jährigen gegenüber gleichaltrigen Berufseinsteigern, die zivil ausgebildet werden, keine Nachteile mit ihrem Eintritt in die Bundeswehr entstehen, sollen sie auch künftig ihre Ausbildung bei der Truppe vor ihrem 18. Geburtstag beginnen können. In einem solchen Fall wird in intensiven Auswahlgesprächen überprüft, ob die Person die nötige Reife mitbringt. Sie braucht das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und muss die Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben. 17-jährige Soldaten der Bundeswehr werden nicht in den Einsatz geschickt. Sie dürfen Schusswaffen ausschließlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden. Zum Wachdienst in der Kaserne werden sie nicht eingeteilt, da hier ein möglicher Schusswaffengebrauch zwar unwahrscheinlich ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann. Mit diesen Bestimmungen hält sich die Bundesrepublik Deutschland an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen wie die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
  2. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Militärwerbung bei Minderjährigen gesetzlich verboten wird – wie es auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordern?
    Antwort:
    Da vor einer möglichen Einstellung die unter Antwort 1 genannten Voraussetzungen eingehalten werden müssen, ist es gerechtfertigt, dass die Bundeswehr Jugendliche ansprechen darf, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Berufswahl treffen möchten. Das ist in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung dafür, dass solche Jugendliche auf umfassende Informationsangebote über Berufsmöglichkeiten innerhalb der Bundeswehr aufmerksam gemacht werden.
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  3. Wie wollen Sie künftig den Schutz minderjähriger Soldat*innen vor sexuellen Übergriffen, körperlicher und seelischer Gewalt, Unfällen, psychischen Schäden und anderen Risiken der Soldatenausbildung gewährleisten, zu denen die Bundeswehr nach nationalen und internationalen Gesetzen verpflichtet ist?
    Antwort:
    Die Bindung des Handelns aller Soldatinnen und Soldaten an Recht und Gesetz ist Gegenstand der Dienstaufsicht der Vorgesetzten. Bereits in der Grundausbildung werden alle Soldatinnen und Soldaten über die Thematik „Gleichstellung, Gleichbehandlung und Umgang mit Sexualität“ unterrichtet, um dem Schutzbedarf gerecht zu werden. CDU und CSU werden dafür sorgen, dass in den Ausbildungsstätten der Bundeswehr auch künftig die jugendlichen Soldatinnen und Soldaten darüber hinaus unter dem besonderen Schutz und der zusätzlichen Aufsicht durch die Vorgesetzten stehen müssen.
  4. Wird Ihre Partei dafür sorgen, dass Daten zur Lage minderjähriger Soldat*innen (zu sexuellem Missbrauch, Unfällen, Gesundheit, politischem Extremismus, Kündigung) in der Bundeswehr künftig mindestens einmal im Jahr ausgewertet und veröffentlicht werden?
    Antwort:
    Die Zahl der minderjährigen Soldatinnen und Soldaten und die Zahl der Kündigungen aus diesem Personenkreis werden regelmäßig veröffentlicht. Im Rahmen des Meldewesens Innere und Soziale Lage der Bundeswehr müssen Verdachtsfälle auf entwürdigende Aufnahmerituale oder gewalttätige Übergriffe von den jeweiligen Dienststellen gemeldet werden. Ab 2018 werden gesondert Daten zu der Minderjährigkeit der betroffenen Soldaten erhoben. Auch die Wehrbeauftragte berichtet jährlich über wichtige Daten und Eingaben von 17-Jährigen oder deren gesetzlichen Vertretern. Auch durch Antworten der Bundesregierung oder die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Studien werden viele Daten zur Lage der 17-Jährigen bei der Bundeswehr der Öffentlichkeit bekannt.